Wohnrecht bleibt bestehen
07.06.2011 09:28
Dies entschied das Saarländische Oberlandesgericht im Urteil AZ.: 5 W 175/10-65.
Das Gericht bekräftigte, dass das Wohnrecht weiter bestehen bleibt, auch wenn der Berechtigte zwischenzeitlich auszieht. Dies gilt auch, wenn das Haus vererbt wird, während der Wohnberechtigte andernorts wohnt. Eine Löschung des Wohnrechtes ist nur möglich, wenn der Berechtigte das Wohnrecht dauerhaft nicht mehr ausüben könne.


