Wasser keine Sturmfolge
06.06.2011 09:04
Grundlage des Urteils war ein Fall, bei dem während eines Sturmes Regenwasser durch die geschlossene Balkontür in das Wohnzimmer des Hausbesitzers eindrang und dort einen Schaden verursachte.
War weder Druck noch Sog des Sturmes ursächlich für das Schadenereignis verantwortlich, sondern eine unzureichende Abdichtung im Schwellenbereich des Türelementes, so ist die Versicherung für diesen Schaden leistungsfrei.


