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Wasser keine Sturmfolge

06.06.2011 09:04 von Tobias Exner

Gemäß einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichtes (Az.: 5 U 278/09) muss eine Sturmversicherung nicht zahlen, wenn Regenwasser - auch während eines Sturmes - über die Balkontür eindringt.

Grundlage des Urteils war ein Fall, bei dem während eines Sturmes Regenwasser durch die geschlossene Balkontür in das Wohnzimmer des Hausbesitzers eindrang und dort einen Schaden verursachte.
War weder Druck noch Sog des Sturmes ursächlich für das Schadenereignis verantwortlich, sondern eine unzureichende Abdichtung im Schwellenbereich des Türelementes, so ist die Versicherung für diesen Schaden leistungsfrei.

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