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Versicherer müssen rechnen

30.05.2011 09:54 von Tobias Exner

Gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: IV ZR 171/09) können Fehler beim Berechnen des "Versicherungswertes 1914" nicht zu Lasten des Versicherungsnehmers gehen.

Grundlage für das Urteil war ein Fall, in dem die Versicherungsgesellschaft im Schadenfall auf eine Unterversicherung plädiert hatte.
Der BGH stellte eindeutig fest, dass sich eine Versicherungsgesellschaft, die es beim Vertragsabschluss dem Kunden überläßt, den "Versicherungswert 1914" selbstständig festzustellen, später nicht auf eine Unterversicherung berufen darf. Eine solch komplizierte Bestimmung des "Versicherungswertes 1914" hätte die Gesellschaft selbst vornehmen oder durch einen Sachverständigen ermitteln lassen müssen.

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