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Schlüsselübergabe richtig planen

18.05.2011 09:28 von Tobias Exner

Immobilienbesitzer sollten nach dem Verkauf ihres Objektes die Schlüssel erst übergeben, wenn der Käufer den vollen Kaufpreis gezahlt hat.

Das rät die Bundesnotarkamer in Berlin, um unnötige Risiken zu vermeiden.
Ein Beispiel: Der Käufer beginnt im Vorfeld mit den Renovierungsarbeiten und beschädigt dabei eine Wasserleitung. Durch die dabei entstandenen hohen Kosten platzt die Finanzierung des Käufers und der Vertrag kann nicht abgewickelt werden. Die entstandenen Kosten des Wasserschadens können in einem solchen Fall möglicherweise bei dem Verkäufer hängen bleiben.
Daher sollte eine vorzeitige Schlüsselübergabe im Kaufvertrag festgehalten werden. Dabei lasse sich auch vereinbaren, dass der Käufer eine Anzahlung leiste.

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