Kontrollle vor Garantieende
Aus diesem Grund ist es sehr ratsam, vor diesem Termin mit einem Fachmann eine sogenannte Schlussbegehung des Hauses zu machen, um eventuelle Mängel, die sich auch erst im Nachhinein ergeben haben können, zu sichten und bei der Baufirma deren Beiseitigung oder Schadenersatz einzufordern.
Wichtig für Sie als Hausbesitzer: Solange über die Beseitigung von Mängeln mit dem Bauträger verhandelt wird, ist die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche gehemmt, das heißt, diese verjähren nicht mit dem Ablauf des fünften Jahres.
Öffentlich bestellte Experten für die Schlussbegehung finden Sie beim Bund der Bausachverständigen sowie bei Industrie- und Handelskammern.


