Kommune haftet nach Jahren
08.06.2011 10:24
Das Oberlandesgericht Koblenz (Az.: 1 U 379/06) entschied, dass Hauseigentümer die Kommune auch noch nach Jahren für Schäden an ihrem Gebäude ersatzpflichtig machen können, wenn sie nachweisen können, dass die Kommune die Kanalarbeiten hat fehlerhaft ausführen lassen.
Grundlage für dieses Urteil war ein Fall, bei dem sich durch die Arbeiten am Kanalnetz der Grundwasserspiegel derart gesenkt hatte, dass an einem Haus erhebliche Risse entstanden waren. Für die Schäden mussten die Gemeinde und der damalige Bauunternehmer als Gesamtschuldner haften.


