Keine Vorschriften für Schönheitsreparaturen
24.05.2011 08:56
Dieser Aussage liegt ein Urteil des BHG zugrunde (Az.: VIII ZR 143/10).
In einem weiteren Urteil des BGH (Az.: VIII ZR 198/10) wurde auch der Versuch, Mieter auf eine Farbe für Anstriche festzulegen kassiert.
In beiden Fällen war die Klausel im Mietvertrag unwirksam und die Vermieter mußten die Schönheitsreparaturen selbst übernehmen.


