Kein Schadenersatz wegen Kündigung
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, dass eine nicht begründete Kündigung "regelmäßig unwirksam" sei, sodass der Mieter rechtlich hinteichend geschützt sei. Für weitergehende Ansprüche gebe es aber keine Rechtsgrundlage.
Grundlage des Urteils war eine Schadenersatzklage eines Mieters, der sich erfolgreich gegen die Kündigung seiner Wohnung gewehrt hatte, weil der Vermieter sie nicht begründet hatte. Darüber hinaus verlangte er auch noch Schadenersatz vom Vermieter wegen vertragswidrigen Verhaltens. Diesen Anspruch sah der BGH aber nicht und wies die Klage ab.


