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Innendämmung ohne Zustimmung möglich

01.06.2011 09:07 von Tobias Exner

Sie leben in einem Mehrfamilienhaus und möchten gerne die Innenwände dämmen? Kein Problem.

Miteigentümer haben bei der Dämmung der Innenwände in einem Mehrfamilienhaus kein Mitspracherecht.
"Die Innendämmung ist eine Maßnahme im oder am Sondereigentum, zu der Eigentümer gemäß Paragraf 13 Absatz 1 Wohneigentumsgesetz berechtigt ist", erklärt Thomas Brandt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
"Vorraussetzung ist allerdings, dass durch die Maßnahme keine Schäden oder Folgeschäden am gemeinschaftlichen Eigentum entstehen." "Entspricht die Innendämmung dem Stand der Technik und wird sie fachgerecht angebracht, sind keine Schäden zu befürchten", erklärt Bauingenieur Jan Habermann, Vorstandsmitglied und Bauberater bei Wohnen im Eigentum.

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