Die Bauabnahme muss gut vorbereitet sein
"Die Abnahme
seitens des Bauherrn gilt als erfolgt mit Erteilung der baubehördlichen
Gebrauchsabnahme."
Seht dieser Satz in den Vertragsklauseln, sollten alle Alarmglocken schrillen - die Klausel verstößt gegen das
Gesetz (§ 308 Nr. 5 BGB).
Sie als Bauherren sollten ihr Recht auf Bauabnahme unbedingt in Anspruch nehmen. Bei der förmlichen Abnahme mit Begehung kann Ihnen ein unabhängiger Sachverständiger zur Seite stehen, um so Mängel zu entdecken, die für Sie als Laie gar nicht ersichtlich sind. So können sich die Kosten für den unabhängigen Sachverständigen sehr schnell rentieren.
Die Bauabnahme ist so wichtig, weil sich mit der Bauabnahme für Sie vieles ändert: Die Haftung für den Neubau geht vom Hersteller auf Sie über, die Gewährleistungsfrist beginnt und ganz wichtig: die Beweislast bei Mängeln kehrt sich um.


