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Asbest muss weg

10.05.2011 09:56 von Tobias Exner

Gemäß einem Urteil des Landgerichtes Berlin (Az. 63 S 42/10) berechtigt in den Wänden gebundener Asbest Mieter zu keiner Mietminderung.

Grund: Asbestfasern würden nur im Falle von mechanischen Einwirkungen wie dem Bohren von Löchern frei und die dünnen Wände hätten keine schweren Lasten tragen können.
Aber: der Vermieter sei verpflichtet, die Wohnung schadstofffrei instand zu setzen.

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