SCHUFA-Auskunft als Maß für die Kreditentscheidung
Bei der SCHUFA werden unsere Daten, die die Bonität betreffen, gespeichert. Ohne Schufa-Auskunft bekommen Sie kein neues Bankkonto, keinen neuen Handyvertrag und vor allem auch keine neue Baufinanzierung.
Daher ist die SCHUFA bei der Prüfung neuer Vertragsverbindungen das Maß aller Dinge und sollte auch von Ihnen regelmäßig (mindestens 1x pro Jahr) selbst überprüft werden. Es ist schon oft vorgekommen, dass in der SCHUFA falsche oder veraltete Daten enthalten sind, die sich negativ auf eine z.B. Kreditentscheidung der Bank auswirken können.
Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass diese Überprüfung für Sie kostenlos zu sein hat und hat daher die Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz beschlossen.
Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz
In der Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz finden Sie alle Informationen, die bei der SCHUFA über Sie gespeichert werden. Sie erfahren, woher diese stammen und an wen sie weitergeleitet wurden.
Wenn Sie Fragen zur Bestellung einer Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz haben – hilft Ihnen die SCHUFA gerne weiter. Sie erreichen diese unter der Telefonnummer 01805 - 512525 (Ein Anruf aus den deutschen Festnetzen kostet 14 Cent pro Minute und über Ihren Mobilfunkanbieter max. 42 Cent pro Minute) von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr.
Alternativ können Sie sich hier (klicken) einfach das entsprechende Bestellformular herunterladen, ausfüllen und dieses zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises per Post an die angegebene Adresse senden.


