Bauherrenhaftpflichtversicherungen für Ihnen Neubau
Warum ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung für Sie wichtig?
Als Bauherr tragen Sie eine hohe Verantwortung; Sie müssen an vieles gleichzeitig denken.
Ob Neubau oder Sanierung - jedes Bauvorhaben birgt Risiken. Als Bauherr haften Sie persönlich ab dem ersten Spatenstich.
Wenn aus einer Unachtsamkeit andere zu Schaden kommen und Schadenersatzansprüche an Sie richten, ist Ihr Traum vom eigenen Haus in Gefahr. Insbesondere deshalb, da in Ihrer Privathaftpflicht größere Baumaßnahmen ausgeschlossen sind.
Was ist bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung versichert?
Versichert wird bei der Bauherrenhaftpflicht Ihre gesetzliche Haftpflicht als Bauherr wegen Schäden durch Ihr Bauvorhaben. Dies umfasst: Wenn andere durch Ihr Bauvorhaben Schaden erleiden und nach gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen Ersatz für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verlangen.
Unbegründete Schadenersatzansprüche wehrt die Bauherrenhaftpflicht für Sie ab.
Prozess-, Anwalts- und Gutachterkosten übernimmt im Streitfall Ihr Versicherer.
Welche Schadenfälle sind versichert (Beispiele)?
- Ein Radfahrer prallt nachts gegen unbeleuchtet auf der Straße "abgestellte" Baumaterialien und zieht sich schwere Verletzungen zu
- Geparkte Autos oder Personen werden durch herabfallende Teile beschädigt/verletzt
- Spielende Kinder werden auf der nicht ausreichend gesicherten Baustelle verletzt
Ab wann gilt für den Bauherren der Versicherungsschutz?
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung gilt vom Baubeginn bis zur Endabnahme durchs Bauamt, je nach Tarif sogar bis zu zwei Jahre nach Fertigstellung.
Wie hoch sollte der Schutz sein?
Behält ein Geschädigter bleibende Gesundheitsbeeinträchtigungen, kann die Schadensersatzforderung schon mal mehrere Millionen Euro betragen. Daher sollte die Versicherungssumme mindestens zwei, besser drei Millionen Euro betragen.
Der Beitrag in der Bauherren-Haftpflicht richtet sich nach den Gesamtkosten des Bauvorhabens, rund ein Promille der Bausumme kostet der Versicherungsschutz.


