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Vorkaufsrecht

Hallo. Erst einmal möchte ich Sie ganz herzlich begrüßen. Ich bin baufi, das Maskottchen der Firma hypconcept und Ihr Ratgeber in Sachen Baufinanzierung. Heute möchte ich Ihnen das Vorkaufsrecht nahe bringen.

Das Vorkaufsrecht ist wieder ein Teil des Grundbuches und wird dort in Abteilung II eingetragen.
Die Begriffe sagen Ihnen nichts? Dann schauen Sie einfach noch einmal beim Thema Grundbuch nach - es sei Ihnen vergeben.

Was ist aber nun dieses Vorkaufsrecht?

Sie haben im Laden bestimmt schon einmal ein schönes Kleidungsstück oder ein neues technisches Gerät gesehen, was Ihnen zugesagt hat. Da Sie sich aber nicht sofort zum Kauf entschließen konnten, haben Sie den Verkäufer geben, Ihnen das Stück für eine gewisse Zeit zu reservieren.
So kann auch das Vorkaufsrecht gesehen werden. Es sichert dem Begünstigten das Recht, dass er im Falle eines Verkaufs an einen Dritten die Immobilie zu den zwischen Verkäufer und dritter Person ausgehandelten Vertragsbedingungen selbst erwerben kann.
Das heißt, dass Sie Ihr Haus oder Ihre Mietwohnung selbst erwerben können, wenn dies ein anderer möchte. Sie haben demnach ein paar Jahre Zeit, das Objekt ausgiebig zu testen, bevor Sie sich für einen Kauf entscheiden müssen oder können.

Wenn sich in der Zeit jemand anderes zu Kauf entscheidet, müssen Sie sich zu dem Zeitpunkt auch entscheiden. Dann heißt es: entweder er oder Sie.

Wichtig: Sie haben nicht die Möglichkeit den Kauf zu verweigern und selbst nicht zu kaufen. Verzichten Sie auf Ihr Vorkaufsrecht, wird das Objekt an den anderen Interessenten verkauft und dieser kann Sie bei Eigenbedarf an der Wohnung zum Auszug drängen.

Zu Risiken und Nebenwirkungen (nicht von neuen Eigentümern) vereinbaren Sie bitte einen individuellen Gesprächstermin - baufi@hypconcept.de - und fragen bitte niemanden, der sich damit nicht wirklich auskennt.

Bis dahin: Behalten Sie immer ein Dach über dem Kopf!
Ihr baufi

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