Sie befinden sich hier: Baufinanzierung » Kolumne baufi hilft! » Vollstreckbare Grundschuldbestellungsurkunde

Vollstreckbare Grundschuldbestellungsurkunde

Hallo. Erst einmal möchte ich Sie ganz herzlich begrüßen. Ich bin baufi, das Maskottchen der Firma hypconcept und Ihr Ratgeber in Sachen Baufinanzierung. Heute möchte ich Ihnen die vollstreckbare Grundschuldbestellungsurkunde nahe bringen.

Grundschuld, Grundschuldbestellung, vollstreckbare Grundschuldbestellungsurkunde.....
da raucht der Kopf. Keine Angst, diese Prozedur müssen Sie meist nur 1x beim Erwerb einer Immobilie über sich ergehen lassen. Ist auch kein Trost, aber zum besseren Verständnis ist ja meine Kolumne da. Da ich die Themen auch nicht umfassend behandeln kann - sonst würde jedes Thema ein eigenes Buch - ist es bei meinem Chef Usus, dass er Sie bei dieser Prozedur begleitet und aufkommende Fragen beantwortet. Ob das auch bei anderen Anbietern so ist, will ich nicht beschwören. Also, besser zu uns kommen!

Schneller fordern durch die Grundschuldbestellungsurkunde

Aber zurück zur vollstreckbaren Grundschuldbestellungsurkunde.
Was eine Grundschuldbestellung ist, haben wir uns schon angeschaut. Bei dieser Grundschuldbestellung werden meist drei Urkunden gefertigt. Eine davon ist für das Grundbuchamt, eine für Sie und eine für die Bank.
Da die Banker immer ungeduldig sind und schnell Geld sehen wollen, wird für die Bank von der Grundschuldbestellungsurkunde eine vollstreckbare Ausfertigung erstellt.
Warum das? Nehmen wir den Fall an - der hoffentlich nie eintritt - dass Sie die Zahlungen an die Bank haben schleifen lassen und diese keine andere Möglichkeit sieht, als in Erwägung zu ziehen, ihre Forderung aus dem Haus zu befriedigen. Damit die Bank diesen Schritt gehen kann, muss Sie erst einen Titel gegen Sie erwirken.
Dies ist normal ein langwieriger Vorgang, der durch die Ausstellung der vollstreckbaren Grundschuldbestellungs-urkunde stark abgekürzt wird. Diese Urkunde kann Ihnen im Fall der Fälle sofort zugestellt werden, so dass die Bank ihre Forderungen sofort nach der Zustellung bei Gericht anmelden kann.

Merke: Da die Bank hier eindeutig am längeren Hebel sitzt, ist es unerlässlich bei Problemen sofort den Kontakt zur Bank zu suchen, um eine Lösung zu finden. Also, keine Vogel-Strauß-Politik, sondern sprechen, sprechen, sprechen!

Zu Risiken und Nebenwirkungen (nicht von der Haltung von Sträußen) vereinbaren Sie bitte einen individuellen Gesprächstermin - baufi@hypconcept.de - und fragen bitte niemanden, der sich damit nicht wirklich auskennt.

Bis dahin: Behalten Sie immer ein Dach über dem Kopf!
Ihr baufi

Zurück