Kaufvertrag
Hallo. Erst einmal möchte ich Sie ganz herzlich begrüßen. Ich bin baufi, das Maskottchen der Firma hypconcept und Ihr Ratgeber in Sachen Baufinanzierung. Heute möchte ich Ihnen den Kaufvertrag nahe bringen.
Sie sind sich mit dem Verkäufer einig und möchten nun Nägel mit Köpfen machen? Vorsicht! Der Kauf per Handschlag war früher zwar Gang und Gebe, aber heute gilt ein solches Geschäft nur in bestimmten Ländern - zum Glück. Wie die Gesetze es wollen, kann der Kauf eines Objektes nicht auf einem Bierdeckel vollzogen werden. Genau wie bei der Steuererklärung, die es auch nicht auf den Bierdeckel geschafft hat, müssen viele Bäume sterben, um das notwendige Papier für die Abwicklung zu liefern.
Kaufvertrag: Rechtsgültigkeit dank Notar
Der Kauf einer Immobilie muss durch einen notariell beurkundeten Kaufvertrag erfolgen, da das Geschäft sonst nicht rechtsgültig ist. Hierbei werden neben dem Kaufpreis auch die Bedingungen für die Eigentumsübertragung geklärt. Der Verkäufer verpflichtet sich zur Übertragung des Eigentums, der Käufer zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.
Aber auch beim Kaufvertrag gilt: nicht gleich einschlagen! Erst einmal bekommen Sie den Vorentwurf zur Einsicht. Diesen sollten Sie sich ganz genau anschauen, ob nicht irgendwelche nachteiligen Bedingungen enthalten sind. Dann geht es mit diesem Vorentwurf zur Bank.
Finanzierung geht vor Kaufvertrag
Merke: Klären Sie IMMER ERST die Darstellbarkeit der Finanzierung, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben!
Wenn die Bank vom Objekt genauso begeistert ist wie Sie, dann fehlt nur noch die Begeisterung von Ihnen als Person. Hier ist wichtig: keine Selbstüberschätzung. Das Spiegelbild kann einem selbst sehr gefallen, aber schon im Märchen von Schneewittchen haben wir gelernt, dass es dort draußen auch jemanden geben kann, der schöner ist. Nein, keine Angst, hier kommt nicht der Nasenfaktor zum tragen, sondern der Bonitätsfaktor.
Schönheit ist relativ, aber Geld (Einkommen) macht in diesem Fall nun leider schöner.
Ist die Bank letztlich bezirzt, kann der Kaufvertrag geschlossen werden.
Nach erfolgter Kaufpreiszahlung und Eintragung Ihrer Namen ins Grundbuch sind Sie tatsächlich Eigentümer des Objektes oder Grundstückes.
Zu Risiken und Nebenwirkungen (nicht von falschem Bezirzen) vereinbaren Sie bitte einen individuellen Gesprächstermin - baufi@hypconcept.de - und fragen bitte niemanden, der sich damit nicht wirklich auskennt.
Bis dahin: Behalten Sie immer ein Dach über dem Kopf!
Ihr baufi


