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Heimfall

Hallo. Erst einmal möchte ich Sie ganz herzlich begrüßen. Ich bin baufi, das Maskottchen der Firma hypconcept und Ihr Ratgeber in Sachen Baufinanzierung. Heute möchte ich Ihnen den Heimfall nahe bringen.

Heimfall: Rückübertragung des Erbbaurechts

Beim Heimfall geht es nicht um die Probleme in der Pflegeversicherung oder die Betreuung von Familienmitgliedern, sondern um die Rückübertragung eines Erbbaurechtes. Erbbaurecht - letzte Kolumne - Sie erinnern sich?

Auch beim Erbbaurecht werden Sie als zukünftiger Vertragspartner erst einmal in ein schlechtes Licht gerückt - Sie werden bestimmt irgendwann nicht mehr den Erbbauzins zahlen. Da hilft es auch nicht in der Kirche des Erbbaurechtsausgebers ein Gebet zu sprechen und Zahlungswilligkeit zu versprechen, sondern es muss ein Passus in den Erbbaurechtsvertrag aufgenommen werden, der dieses ketzerische Verhalten ihrerseits regelt.

Der Heimfall regelt somit die Rückübertragung des Erbbaurechts an den Grundstückseigentümer vor Ablauf des Erbbaurechtsvertrages. Neben der Nichtzahlung des Erbbauzinses kann der Verstoß gegen Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag den Heimfall auslösen. Gesetzliche Regelungen zum Heimfall finden sich in dem Gesetz über das Erbbaurecht (ErbbauRG), im Wesentlichen in den §§ 2-4 und den §§ 32-33.

Zu Risiken und Nebenwirkungen (nicht vom ketzen) vereinbaren Sie bitte einen individuellen Gesprächstermin - baufi@hypconcept.de - und fragen bitte niemanden, der sich damit nicht wirklich auskennt.

Bis dahin: Behalten Sie immer ein Dach über dem Kopf!
Ihr baufi

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