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Grundschuldzins

Hallo. Erst einmal möchte ich Sie ganz herzlich begrüßen. Ich bin baufi, das Maskottchen der Firma hypconcept und Ihr Ratgeber in Sachen Baufinanzierung. Heute möchte ich Ihnen den Grundschuldzins nahe bringen.

Spätestens, wenn Sie den Grundbuchauszug nach der erfolgten Grundschuldeintragung in Händen halten, wird ihr Puls ansteigen. Nein, nicht wegen der Rührung, dass Sie Ihrer Immobilie jetzt einen Schritt näher sind, sondern über die unverfrorene Raffgier der Bank. Da ein hoher Puls nicht gut ist, will ich Ihnen diese Erfahrung ersparen. baufi hilft nicht nur in Immobilienfragen, sondern schon auch Ihre Gesundheit. Vielleicht sollte ich einmal eine Eingabe beim Gesundheitsministerium machen?

Grundschuldzins: Sicherheit für die Bank

Gut, zurück. Sie halten den Grundbuchauszug in der Hand und sehen, dass sich die Bank bei der Grundschuld 16% Zinsen hat eintragen lassen. Frechheit! Könnte man meinen, aber ganz so dreist sind die Banken dann doch nicht. Sie bezahlen definitiv nur den Darlehenszins, den Sie im Kreditvertrag abgeschlossen haben. Der erheblich höhere Grundschuldzins ist nur für den Fall, dass die Bank Ihr Objekt versilbern muss. Mit diesem höheren Grundschuldzins werden mögliche zukünftige Zinserhöhungen (bei der Darlehensverlängerung) abgefangen. Es wäre nur mit Kosten verbunden, wenn bei der Verlängerung der Zins im Grundbuch angepasst werden muss.

16% als Grundschuldzins?

Aber warum trägt die Bank gleich z.B. 16% ein? Anfang der 90iger Jahre lag der Darlehenszins noch deutlich über den heutigen Zinssätzen - nahe an 10%. Damit der Grundschuldzins lange ‚hält‘ wird ein Wert genommen, der in den nächsten Jahren nicht erreicht werden sollte. Zudem kann die Bank mit dem ‚Überzins‘ über dem Darlehenszins weitere Forderungen im Falle einer Zwangsversteigerung (ausstehende Zinszahlungen, Kosten für Zwangsversteigerung etc.) abdecken.

Hier gilt leider NICHT: weniger ist mehr. Daher: lieber gleich ordentlich zahlen, als später ordentlich draufzahlen.

Zu Risiken und Nebenwirkungen (nicht vom Schwelgen in den 90iger Jahren) vereinbaren Sie bitte einen individuellen Gesprächstermin - baufi@hypconcept.de - und fragen bitte niemanden, der sich damit nicht wirklich auskennt.

Bis dahin: Behalten Sie immer ein Dach über dem Kopf!
Ihr baufi

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