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Grundschuldbestellung

Hallo. Erst einmal möchte ich Sie ganz herzlich begrüßen. Ich bin baufi, das Maskottchen der Firma hypconcept und Ihr Ratgeber in Sachen Baufinanzierung. Heute möchte ich Ihnen die Grundschuldbestellung nahe bringen.

Mit der Grundschuld ist es, wie mit vielen Dingen - Sie müssen sie bestellen, um sie zu bekommen.
Aber langsam, so einfach wie die Bestellung des letzten Schmökers oder der letzten Weinlieferung ist es dann doch nicht. Die Grundschuldbestellung muss beim Notar erfolgen.

Grundschuldbestellung: Eintragung der Grundschuld

Mit der Grundschuldbestellung stimmen Sie als Eigentümer der Belastung Ihrer Immobilie zu - sprich: der Eintragung der Grundschuld. Da diese Eintragung weitreichende Folgen hat - siehe Thema Grundschuld und Versilbern durch die Bank - muss die Zustimmung zur Grundschuldeintragung notariell beurkundet werden. Somit ist sichergestellt, dass Sie als Eigentümer nicht überrumpelt werden und jeder einfach eine Belastung auf das Haus veranlassen kann.

Alles umständlich? Vielleicht, aber dafür zu ihrem Schutz.
Als Entschädigung gibt es bei der Grundschuldbestellung aber auch 2 für 1. Mit der notariellen Beurkundung ist gleichzeitig der Antrag auf Eintragung in das Grundbuch verbunden - ist doch was.

Zu Risiken und Nebenwirkungen (nicht von 2 für 1) vereinbaren Sie bitte einen individuellen Gesprächstermin - baufi@hypconcept.de - und fragen bitte niemanden, der sich damit nicht wirklich auskennt.

Bis dahin: Behalten Sie immer ein Dach über dem Kopf!
Ihr baufi

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