Grundschuld
Hallo. Erst einmal möchte ich Sie ganz herzlich begrüßen. Ich bin baufi, das Maskottchen der Firma hypconcept und Ihr Ratgeber in Sachen Baufinanzierung. Heute möchte ich Ihnen die Grundschuld nahe bringen.
Die Grundschuld - Sicherheit für Gläubiger
Die Grundschuld wird zugunsten eines Gläubigers in das Grundbuch eingetragen. Wie der Name vermuten lässt, ist der Grund für die Eintragung eine Schuld. Diese Schuld (Forderung) hat der Gläubiger gegenüber dem Eigentümer der Immobilie. Da der Eigentümer allein als Haftender nicht ausreicht, weil sein Vermögen oder er als Person nicht genug Sicherheit darstellt - hier ist keine Kopfprämie gemeint - muss die Immobilie als Sicherheit dienen.
Die Grundschuld ist somit ein Pfandrecht an der Immobilie. Wenn Sie als Kreditnehmer aus irgendwelchen Gründen ihr Darlehen nicht mehr bezahlen, kann die Bank über die Grundschuld auf ihr Haus zugreifen und dieses zu Geld machen.
Aber keine Angst, dieses geschient nur, wenn Sie wirklich mit sehr viel Geld im Rückstand sind und nicht ohne vorheriges Gespräch mit der Bank. Merke: Sprechen bei Problemen hilft immer!
Grundschuld ohne Schuld?
Eine Besonderheit der Grundschuld - im Gegensatz zur Hypothek - ist, dass sie abstrakt ist. D. h., dass sie auch ohne Bestehen einer bestimmten Forderung im Grundbuch aufgeführt sein kann - wenn z. B. der bisherige Eigentümer sie nach Rückzahlung nicht hat löschen lassen. Warum macht er das? Weil er schlau ist. Klingt zwar verrückt, aber man kann Grundschulden auch zwei mal verwenden - sozusagen recyceln. Recyceln ist auch hier günstiger als löschen und neu eintragen.
Zu Risiken und Nebenwirkungen (nicht zum Recycling) vereinbaren Sie bitte einen individuellen Gesprächstermin - baufi@hypconcept.de - und fragen bitte niemanden, der sich damit nicht wirklich auskennt.
Bis dahin: Behalten Sie immer ein Dach über dem Kopf!
Ihr baufi


