Erbbaurecht
Hallo. Erst einmal möchte ich Sie ganz herzlich begrüßen. Ich bin baufi, das Maskottchen der Firma hypconcept und Ihr Ratgeber in Sachen Baufinanzierung. Heute möchte ich Ihnen das Erbbaurecht nahe bringen.
Erbbaurecht: Bauen auf fremdem Boden
Beim Erbbaurecht gibt's für Sie leider nichts zu erben und es hat auch nichts mit einer neuen Goldgräberstimmung in den Weiten der Norddeutschen Tiefebene zu tun.
Das Erbbaurecht gibt Ihnen das Recht, auf fremdem Grund und Boden Ihr Traumhaus zu errichten.
Klinkt toll: Preis für das Grundstück sparen und sich einfach ein schönes Plätzen aussuchen.
So einfach ist es dann aber doch nicht.
Das Erbbaurecht ist an bestimmte Bauplätze gebunden. Diese Bauplätze gehören meist der Kirche oder der Gemeinde. Da die Besitzer die Grundstücke nicht verkaufen wollen, aber damit ein wenig Geld in die Schatzschatulle bekommen möchten, stellen sie diese als Erbbaurechts-Grundstücke zur Verfügung.
Sie als zukünftiger Bauherr können mit der Kirche oder Gemeinde einen Erbbaurechtsvertrag abschließen, der Sie berechtigt, Ihr Haus auf deren Böden zu bauen.
Anstelle des Kaufpreises bezahlen Sie einen jährlichen Erbbauzins, der sozusagen als Nutzungsentschädigung gesehen wird.
Ein Erbbaurechtsvertrag ist zeitlich begrenzt (meist 99 Jahre) - „Und dann wird mir das Haus weggenommen?" Wir sind ja nicht im sozialistischen System.
Sollte der Vertrag auslaufen und nicht verlängert werden, muss im Vertrag eine Bestimmung sein, die regelt, wie der Wert des Hauses ausgeglichen wird.
Ein Erbbaurecht spart also Geld?
Muss nicht sein. Bei der heutigen Niedrigzinssituation müssen Sie genau rechnen. Sie müssen die Zinsraten für den Erwerb eines Grundstückes den Erbbauzinsen gegenüber stellen. Meist rechnet sich das Erbbaurecht nicht, zumal die Belastung daraus in den Folgejahren steigen kann, sofern der Erbbauzins mit einer Erhöhungsvormerkung versehen ist (sozusagen eine Staffelmiete). Also auch hier gilt: vergleichen und nicht gleich zuschlagen.
Zu Risiken und Nebenwirkungen (nicht vom zuschlagen) vereinbaren Sie bitte einen individuellen Gesprächstermin - baufi@hypconcept.de - und fragen bitte niemanden, der sich damit nicht wirklich auskennt.
Bis dahin: Behalten Sie immer ein Dach über dem Kopf!
Ihr baufi


