Sie befinden sich hier: Baufinanzierung » Kolumne baufi hilft! » Auflassung

Auflassung

Hallo. Erst einmal möchte ich Sie ganz herzlich begrüßen. Ich bin baufi, das Maskottchen der Firma hypconcept und Ihr Ratgeber in Sachen Baufinanzierung. Heute möchte ich Ihnen die Auflassung nahe bringen.

Auflassung ist Eigentumsübergang

Nachdem die Auflassungsvormerkung im Grundbuch Ihr zukünftiges Eigentum sichert, muss noch etwas kommen, damit Sie auch wirklich Eigentümer werden. Es ist wie im Geschäft, wenn Sie sich ein eigentlich zu teures Spielzeug ausgesucht haben und besser noch eine Nacht drüber schlafen wollen - Vormerken ist schön, Besitzen aber noch besser.

Die Auflassung bezeichnet die Einigung des Verkäufers und des Käufers auf den Eigentumswechsel zur Übertragung des Grundstücks- bzw. Immobilieneigentums (§ 925 BGB). Wichtig: Der Eigentumsübergang erfolgt erst durch die Auflassung und die Eintragung des Eigentumswechsels ins Grundbuch. Also nicht wie beim überteuerten Spielzeug sofort mit der Bezahlung, sondern definitiv erst dann, wenn der Rechtspfleger seinen Bleistift gespitzt hat und Sie im Grundbuch als neuen Eigentümer vermerkt hat.
Da nach der Kaufpreiszahlung aber eher selten noch ein Problem auftritt, können Sie gerne schon vorher feiern. Ansonsten kann man auch zwei mal feiern.

Zu Risiken und Nebenwirkungen (nicht vom zu vielen feiern) vereinbaren Sie bitte einen individuellen Gesprächstermin - baufi@hypconcept.de - und fragen bitte niemanden, der sich damit nicht wirklich auskennt.

Bis dahin: Behalten Sie immer ein Dach über dem Kopf!
Ihr baufi

Zurück