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baufi hilft! Baufinanzierungswissen einmal anders

baufi

Hallo. Erst einmal möchte ich Sie ganz herzlich bei dieser neuen Rubrik begrüßen.
Ich bin baufi, das Maskottchen der Firma hypconcept.

Wozu diese Rubrik?

Sind Sie Finanzierungsspezialist oder haben schon ganz viele Häuser gekauft?
Dann könnten einige der Themen für Sie kalter Kaffee sein – wobei es auch genügend Menschen gibt, die einen Eiskaffee als sehr wohlschmeckend empfinden. Also, nicht gleich wegklicken!

Die Mehrzahl der Leser möchte aber bestimmt erst in Zukunft ein Haus erwerben und macht es genau richtig – sich vorher informieren, damit man weiß, worauf man sich einlässt.

Ich werde Ihnen in der Zukunft verschiedene Themen der Baufinanzierung mit baufi hilft! nahe bringen, wobei ich versuchen werde, dieses nicht als dröge Aneinanderreihung von Fakten, sondern als interessanten Wissenstransfer darzubringen. Bei mir finden Sie online Wissen und Tipps zur Baufinanzierung.
Sollten Sie der Meinung sein, dass ich das einmal nicht geschafft habe, lade ich Sie gerne zu einem leckeren Cappuccino in unsere Geschäftsräume ein - Sie müssen dann aber auch Verbesserungsvorschläge mitbringen!

Eines ist mir aber ganz wichtig:
Diese Kolumne kann und will keine ausgiebige Beratung ersetzen!
Wenn Sie einen konkreten Finanzierungswunsch haben, können Sie gerne einen individuellen Gesprächstermin vereinbaren. Dort werde ich zwar nur zweidimensional anwesend sein, aber mein Chef hat auch sehr viel von mir gelernt, so dass er Sie dort sehr gut betreuen kann - und den Cappuccino gibt es dann auch ohne Verbesserungsvorschläge - versprochen!

Bis dahin: behalten Sie immer ein Dach über dem Kopf!
Ihr baufi

Annuitätendarlehen

Sie bezahlen eine gleich bleibende Rate (die so genannte Annuität), die sich aus Zins und Tilgung zusammensetzt. Für den Begriff Annuität sind wieder einmal die alten Römer verantwortlich. Grundlage war das (Zahlungs-)Jahr (lat. annus). Früher wurden Zahlungen immer jährlich geleistet.

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Anschaffungskosten

Sie haben ein gewisses Budget und wollen sich damit den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen. Damit der Traum von der richtigen Immobilie nicht gleich wieder zerplatzt, müssen Sie sich im Vorfeld mit den Anschaffungskosten auseinander setzen.

Wie funktioniert ein Annuitätendarlehen? Der Ratgeber von hypconcept erklärt verständlich Begriffe und Strategien für Ihre Baufinanzierung.

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Auflassung

Nachdem die Auflassungsvormerkung im Grundbuch Ihr zukünftiges Eigentum sichert, muss noch etwas kommen, damit Sie auch wirklich Eigentümer werden. Es ist wie im Geschäft, wenn Sie sich ein eigentlich zu teures Spielzeug ausgesucht haben und besser noch eine Nacht drüber schlafen wollen - Vormerken ist schön, Besitzen aber noch besser.

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Auflassungsvormerkung

Wenn Sie beim Notar sitzen und es darum geht, den Kaufvertrag durchzugehen, werden Sie auch über die Auflassungsvormerkung stolpern. Sollte diese nicht im Kaufvertrag stehen, dann sollten Sie mit dem Notar Ihres Vertrauens doch noch einmal über Trauen und Vertrauen sprechen. Die Auflassungsvormerkung wird im Grundbuch eingetragen und sichert den schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück - im Idealfall an Ihrem. Die Vormerkung wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen.

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Endfälliges Darlehen

Auch beim endfälligen Darlehen setzt sich die monatliche Zahlung aus einem Zins- und Tilgungssatz zusammen - also für Sie als ständigen Leser der Kolumne nichts Neues. 
Anders ist, dass die Tilgung nicht direkt an die Bank fließt, sondern alternativ, z.B. in eine Lebensversicherung, Sparpläne oder Aktienfonds investiert wird.

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Erbbaurecht

Beim Erbbaurecht gibt's für Sie leider nichts zu erben und es hat auch nichts mit einer neuen Goldgräberstimmung in den Weiten der Norddeutschen Tiefebene zu tun.

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Forward Darlehen

Wenn Sie in der glücklichen Position sind, geerbt zu haben oder sich von meinem Chef erfolgreich bei der Kapitalanlage haben beraten lassen, dann ist dieses Thema für Sie nicht relevant, da Sie ihr Darlehen zum Zinsablauf zurückzahlen können.

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Gleichrang

In den letzten beiden Kolumnen (Rangstelle und Rangrücktritt) haben wir uns mit dem Gerangel im Grundbuch beschäftigt. Das Hin und Her, wenn jemand nicht erster ist. Aber wie im Sport gibt es Situationen, wo zwei gleich auf sind. Im Grundbuch geht aus aber nicht um Hundertstel oder Tausendstel, sondern um Tage.

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Grundbuch

Das Grundbuch ist ein beim Amtsgericht geführtes Register, welches die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks darlegt. Es gibt Auskunft über die Größe und Nutzungsart sowie die Eigentumsverhältnisse. 

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Grundbuchauszug

Der Grundbuchauszug besteht aus 4 Teilen: dem Bestandsverzeichnis und der Abteilung I, II und III. Der Grundbuchauszug ist normaler Weise übersichtlich, so dass die Kurzzeitlektüre für jeden möglich sein sollte. Sie werden sich fragen: wieso normaler Weise?

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Grundschuld

Die Grundschuld wird zugunsten eines Gläubigers in das Grundbuch eingetragen. Wie der Name vermuten lässt, ist der Grund für die Eintragung eine Schuld. Diese Schuld (Forderung) hat der Gläubiger gegenüber dem Eigentümer der Immobilie.

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Grundschuldbestellung

Mit der Grundschuldbestellung stimmen Sie als Eigentümer der Belastung Ihrer Immobilie zu - sprich: der Eintragung der Grundschuld. Da diese Eintragung weitreichende Folgen hat - s. Thema Grundschuld und versilbern durch die Bank - muss die Zustimmung zur Grundschuldeintragung notariell beurkundet werden.

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Grundschuldzins

Spätestens, wenn Sie den Grundbuchauszug nach der erfolgten Grundschuldeintragung in Händen halten, wird ihr Puls ansteigen. Nein, nicht wegen der Rührung, dass Sie Ihrer Immobilie jetzt einen Schritt näher sind, sondern über die unverfrorene Raffgier der Bank.

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Heimfall

Beim Heimfall geht es nicht um die Probleme in der Pflegeversicherung oder die Betreuung von Familienmitgliedern, sondern um die Rückübertragung eines Erbbaurechtes.

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Kaufvertrag

Sie sind sich mit dem Verkäufer einig und möchten nun Nägel mit Köpfen machen?! Vorsicht! Der Kauf per Handschlag war früher zwar Gang und Gebe, aber heute gilt ein solches Geschäft nur in bestimmten Ländern - zum Glück. Wie die Gesetze es wollen, kann der Kauf eines Objektes nicht auf einem Bierdeckel vollzogen werden.

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Rangrücktritt

In der letzten Kolumne haben wir uns mit der Rangstelle und den Auswirkungen auf die Kreditvergabe der Banken befasst.

Falls es einmal zu dem Fall kommen sollte, dass die Bank nicht die erste Rangstelle im Grundbuch erhalten kann, müssen Sie (oder der Notar) mit den Inhabern der vorrangig eingetragenen Rechte über einen Rangrücktritt verhandeln.

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Rangstelle

Die Rangstelle bezieht sich hier nicht auf den Platz der Lieblingsfussballmannschaft in der Tabelle oder den gefühlten Platz, wo Sie in der Gunst Ihres Chefs stehen, sondern auf die Eintragungen im Grundbuch.

In gewisser Weise hat dieses natürlich doch mit der Gunst zu tun, aber eher mit der Gunst, die Ihnen die Bank entgegenbringt.

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Sondertilgung

Wie jeder weiß, haben die Banken nichts zu verschenken und daher muss das Geld, das man sich leiht, zurückgezahlt werden. In den letzten Wochen habe ich die verschiedenen Arten der Rückzahlung beleuchtet - ich hoffe, Sie sehen nun besser im Dunkel des Finanzierungsdickichts.

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Vollstreckbare Grundschuldbestellungsurkunde

Grundschuld, Grundschuldbestellung, vollstreckbare Grundschuldbestellungsurkunde.....
da raucht der Kopf. Keine Angst, diese Prozedur müssen Sie meist nur 1x beim Erwerb einer Immobilie über sich ergehen lassen. Ist auch kein Trost, aber zum besseren Verständnis ist ja meine Kolumne da. Da ich die Themen auch nicht umfassend behandeln kann - sonst würde jedes Thema ein eigenes Buch - ist es bei meinem Chef Usus, dass er Sie bei dieser Prozedur begleitet und aufkommende Fragen beantwortet. Ob das auch bei anderen Anbietern so ist, will ich nicht beschwören. Also, besser zu uns kommen!

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Volltilgerdarlehen

Genau wie beim Annuitätendarlehen zahlen Sie monatlich eine gleich bleibende Rate (die so genannte Annuität), die sich aus dem Zinssatz und einem Tilgungsanteil zusammensetzt. Kurze Zwischenfrage: Woher kam der Begriff Annuität? Ich möchte ja auch, dass Sie was lernen und daher sind solche Zwischenprüfungen unerlässlich.

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Vorkaufsrecht

Das Vorkaufsrecht ist wieder ein Teil des Grundbuches und wird dort in Abteilung II eingetragen.
Die Begriffe sagen Ihnen nichts? Dann schauen Sie einfach noch einmal beim Thema Grundbuch nach - es sei Ihnen vergeben.

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